Wir beraten und unterstützen Eigentümer von Immobilien (eigengenutzte Wohnungen/Häuser, Vermietungsobjekte und/oder unbebaute Grundstücke) bei der Vorbereitung und Meldung der Informationen im Zusammenhang mit der Wertermittlung zur Feststellung der neuen Einheitswerte.
Gerne können Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen.
Hier finden Sie den vollständigen Beitrag: https://www.faz.net/aktuell/ wirtschaft/neue-grundsteuer- verbaende-fordern-mehr-zeit- fuer-hausbesitzer-17964366. html?GEPC=s5
2022-04-27 18:04 von RA Patrick Hoor
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